| Der Mensch ist für mich ein Wesen, das nur durch
paradoxe,
Friedrich Dürrenmatt |
Vorwort:
In diesem Konzept wird zur Vereinfachung oft von Kindern gesprochen, gemeint sind aber immer Kinder und Jugendliche. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir auf den folgenden Seiten ganz allgemein Kinderhaus und nicht Kinder- & Jugendhaus schreiben. Die Vereinheitlichung bedeutet selbstverständlich für uns keine Ausgrenzung von Jugendlichen !
Das Kinderhaus Amthor, bis Sommer 1996 unter dem Namen „Erziehungsstelle Amthor“, wurde am 1. Juli 1989 als Alternative zur traditionellen Heimerziehung gegründet. Unser Kinderhaus ist eine, gemäß § 45 SGB VIII, anerkannte Einrichtung der freien Jugendhilfe.
Von anfangs zwei Plätzen sind wir inzwischen auf eine Kleinsteinrichtung angewachsen, die insgesamt sieben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreut. Um eine möglichst weit gehende Individualität und Intensität in der Betreuung zu gewährleisten, werden im Kinderhaus nur sieben Kinder aufgenommen.
Der Leiter und Träger der Einrichtung lebt mit den Kindern im Haus zusammen und steht somit in der Regel als Ansprechpartner „rund um die Uhr“ zur Verfügung. Hinzu kommen vier pädagogische MitarbeiterInnen, die außerhalb des Kinderhauses wohnen. Alle MitarbeiterInnen haben langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit sozialbenachteiligten und verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen. Aus diesen Erfahrungen heraus entstand unsere Motivation, ein Kinderhaus zu gründen, in dem wir den Kindern mit ihren verschiedenen Bedürfnissen gerecht werden und sie einen Teil ihres Lebens begleiten wollen.
Die Individualität jedes einzelnen Menschen und die jeweils einzigartige Situation, in der er/sie sich befindet, stellen die zentralen Ausgangspunkte für unsere Überlegungen dar. Wir wollen daher keine standardisierten Lösungen, sondern vielmehr, ggf. auch unter Einbeziehung externer Beratungs- und Behandlungsinstitutionen, individuelle Hilfekonzepte für jedes Kind entwickeln und diese sicherstellen. Durch die Kooperation u.a. mit Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie TherapeutInnen für Kinder und Jugendlichenpsychotherapie sowie der Leibniz Universität Hannover -Institut für Sonderpädagogik- erhalten wir fachliche und persönliche Unterstützung.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Erfolg in der pädagogischen Arbeit nur durch die gute und verlässliche Kooperation mit den Familienangehörigen der Kinder, den KollegenInnen der Jugendämter und Schulen sowie unterschiedlicher Beratungsinstitutionen gelingen kann. Das gemeinsame konstruktive und verlässliche Miteinander zum Wohle und im Interesse des Kindes ist deshalb eine bedeutende Aufgabe in unserem Beziehungs- und Betreuungsangebot.
1. Zielsetzung
Die Zielsetzung ist, überschaubare, natürliche und sozial integrierte Erziehungsarbeit zu leisten und professionelle pädagogische Betreuung unter familienähnlichen Bedingungen innerhalb der Lebensgemeinschaft des Kinder- & Jugendhauses umzusetzen.
Es soll individuell herausgefunden werden, unter welchen Möglichkeiten tragfähige Beziehungen entstehen können. Beziehungsarbeit heißt für uns zunächst, die Kinder so zu akzeptieren und anzunehmen, wie sie sind. Durch offene Beziehungsangebote wollen wir den Kindern helfen, identitätsfördernde Erfahrungen zu machen. Die ganzheitliche Entwicklung des Kindes soll gefördert und nach den Fähigkeiten und ggf. noch vorhandenen Ressourcen gefestigt werden. Dabei gilt für uns in erster Linie die Kinder in ihren „Stärken zu stärken“. Die Kinder sollen so erst einmal wieder zu sich selbst finden, ihre Neugierden wieder entdecken und ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend lernen und sich entwickeln können. Erst nachfolgend sollen Defizite, Auffälligkeiten und psychische Störungen, die die Kinder aus ihren bisherigen Lebensbiographien oftmals mitbringen, durch gezielte und auf den Einzelfall abgestimmte Förderungsmaßnahmen aufgefangen werden.
Die Kinder sollen über vielfälltige positive Erfahrungen eine Stärkung ihres Selbstvertrauens und Selbstbewusstseins erreichen. Der erlebten körperlichen und/oder sexuellen Gewalt, den Aggressionen, den Enttäuschungen, der Vernachlässigung und Verwahrlosung, die die Kinder oftmals als reale Negativerfahrung erlebt haben und die als Ursache für ihre aktuelle Situation anzusehen sind, wird ein verlässliches Beziehungsangebot im KJH entgegengesetzt.
Häufig sind die Kinder in der Vergangenheit in vielen grundlegenden Bedürfnissen emotional vernachlässigt worden. Daher wollen wir im Kinderhaus auch einen Schonraum bieten.
Die Kinder sollen altersentsprechend in Verselbständigungsprozessen gefördert werden.
In der Schul- und/oder Berufsausbildung sollen die Kinder und Jugendlichen im Rahmen ihrer Möglichkeiten so unterstützt werden, daß sie einen erfolgreichen Abschluss realisieren können.
Intention ist, die „Rückführung“ des Kindes in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen. Sofern dies von allen Beteiligten gewünscht wird, verstehen wir unsere Aufgabe darin, die Reintegration vorzubereiten und durch eine umfassende Begleitung und Beratung der Eltern mit zu tragen.
2. Aufnahmekriterien
Das Kinderhaus bietet eine koedukative Betreuungsform. Aufgenommen werden Kinder ab dem 6. Lebensjahr, deren Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsdefizite nicht mehr ausreichend durch ambulante oder teilstationäre Hilfen aufgefangen werden können und deshalb die Vermittlung in eine Pflegestelle nach § 33 SGB VIII nicht mehr, oder in der augenblicklichen Situation noch nicht, realisiert werden kann. Eine Vor- oder Grundschule muss zum Aufnahmezeitpunkt bereits besucht werden oder der Besuch zumindest unmittelbar bevorstehen.
Einen besonderen Schwerpunkt setzen wir in der Betreuung von Kindern mit Beziehungsstörungen, z.B. in Folge von häufigen Beziehungsabbrüchen (nach längeren und verschiedenartigen Heim- und/oder Psychiatrieaufenthalten), misshandelten und/oder schwer vernachlässigten Kindern sowie bei Kindern mit akuten Entwicklungs- und Lernstörungen.
Einen unserer Betreuungsplätze stellen wir bei Bedarf für sexuell misshandelte Jungen in der Altersstufe zwischen 6 und 12 Jahren zur Verfügung.
Die Rechtsgrundlage der Unterbringung ergibt sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gemäß §§ 34, 35a und 41 (Hilfen für junge Volljährige) SGB VIII.
Grundsätzlich gilt für uns, dass eine Aufnahme nicht gegen den Willen des Kindes erfolgen kann.
Es können aufgrund der räumlichen Bedingungen keine körperbehinderten Kinder aufgenommen werden. Gleichfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Kindern mit einer starken geistigen Behinderung sowie von Jugendlichen mit einer Drogenproblematik.
3. Unser Aufnahmeverfahren
Betreuungsanfragen richten Sie bitte direkt an unser Kinderhaus. Je differenzierter wir Auskunft über das aufzunehmende Kind erhalten, z.B. durch Familienanamnese, kinderpsychiatrische oder psychologische Beurteilung und Diagnose, umso verlässlicher können wir eine Entscheidung für ein erstes Kennenlernen des Kindes treffen. Vorab wird das Kinderhausteam abklären, inwieweit wir ggf. im Kontext interinstitutioneller Kooperationen, eine spezifische und erfolgsversprechende Jugendhilfemaßnahme gewährleisten können.
Das Kennenlernen des Kindes (Erstkontakt) soll dann in einem seiner vertrauten Lebensfelder (Familie, Heim, Clique etc.) unter Einbeziehung wichtiger Beziehungspersonen (Eltern, Pädagogen, Freund/Freundin etc.) stattfinden. Sofern dabei das Interesse des Kindes an unserer Lebensgemeinschaft geweckt werden konnte und sich eine gegenseitige Akzeptanz und Sympathie entwickelt, kann ein Besuch im Kinderhaus zum weiteren Kennenlernen/Kontaktanbahnung, wiederum unter Einbeziehung der wichtigen Beziehungspersonen vereinbart werden.
Eine möglichst intensive Kontaktanbahnungsphase soll dazu beitragen, Ängste und Unsicherheiten sowohl bei den Kindern, als auch in den jeweiligen Herkunftsfamilien zu minimieren, gleichzeitig den Prozess einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Kinderhausteam und den Eltern bzw. Beziehungspersonen der Kinder einleiten und letztendlich zu einem endgültigen Resümee führen, ob und unter welcher Prämisse das Kind im Kinderhaus leben kann.
Für diese Entscheidung möchten wir uns Zeit nehmen, zumal wir uns dadurch erhoffen, eine mögliche „Fehlbelegung“ im Interesse aller vermeiden zu können.
Vor der Aufnahme im Kinderhaus soll dann ein Hilfeplan-Gespräch gemäß § 36 SGB VIII, in dem Ziele, Kooperationsformen, Besuchskontakte und Perspektiven vorläufig festgelegt werden unter Beteiligung des „jungen Menschen“, der für ihn relevanten Bezugspersonen und von max. zwei VertreterInnen des Kinderhausteams stattfinden. Die Leitung der Planungsgespräche obliegt dem/der MitarbeiterIn des jeweils zuständigen Jugendamtes. Bereits acht Wochen danach, soll gleichfalls mit den o.g. Beteiligten das Hilfeplangespräch differenzierter fortgeführt bzw. ergänzt werden. Im dritten Planungsgespräch, ca. sechs Monate nach dem Zweiten, soll dann versucht werden eine Prognose über den weiteren Betreuungsverlauf-/ und ggf. auch Zeitraum (s.u.) zu erstellen. Folgende Überlegungen sind dabei Inhalt der Auseinandersetzung:
- Verlauf und Erfahrungen während der ersten Monate seit Aufnahme im Kinderhaus
- Rückführung in die „Herkunftsfamilie“ möglich/sinnvoll
- mittel- bis langfristige Betreuung im Kinderhaus-/ Fortsetzung und Differenzierung der individuellen pädagogischen Arbeit
- oder ggf. Entwicklung ergänzender Betreuungsmodelle
innerhalb des Kinderhauses
Transparente Pädagogik bedeutet für uns, in intensiver Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Beziehungspersonen der Kinder sowie dem Jugendamt/KSD, in gleich bleibenden Intervallen (alle 6 Monate) ein Planungsgespräch zu konstituieren. Dabei wollen wir das Kind nach seinen jeweiligen Möglichkeiten bewusst und aktiv beteiligen.
4. Unser Kinderhaus / Kurzbeschreibung
Unser Kinderhaus liegt in einer ruhigen Wohnstraße, aber dennoch verkehrsgünstig und kann mit zwei U-Bahnlinien vom Hauptbahnhof Hannover aus in ca. 10 Minuten erreicht werden. Bis in den Stadtwald „Eilenriede“ sind es nur wenige Schritte. Der Stadtteil List, in dem sich unser Kinderhaus befindet, hat eine sehr gute Infrastruktur. In der näheren Umgebung sind zahlreiche Spiel- und Sportplätze sowie alle allgemein bildenden Schulen. Die Förderschulen für Lernhilfen- bzw. emotionale und soziale Entwicklung sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Die Kinder bewohnen jeweils Einzelzimmer, die sie sich individuell gestalten können. Zum Haus gehören weiterhin ein großzügiges Wohn-/Spielzimmer, ein Freizeitraum mit Computer und Internetzugang sowie ein kleiner Garten mit Terrasse. Mittelpunkt des Hauses ist die Wohnküche, in der alle Mahlzeiten zubereitet und eingenommen werden.
5. Das Mitarbeiterteam im Kinderhaus
Das gleichberechtigte Team besteht derzeit aus drei Diplom SozialpädagogInnen, einer Erzieherin sowie einem Erzieher/Fachwirt für Erziehungswesen (KA) und zugleich Kinderschutz-Fachkraft (§ 8a SGB VIII), teilweise mit Zusatzausbildungen. Bei allen MitarbeiterInnen sind langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Aufgaben- und Verantwortungsbereichen der stationären Jugendhilfe vorausgegangen. Die komplexen Anforderungen, die die Kinderhausarbeit an die MitarbeiterInnen stellen, werden durch stetige Fort- und Weiterbildungen sowie einer regelmäßigen Supervision und externer Beratung gewährleistet. Daher ist die persönliche und fachliche Weiterqualifizierung ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Die MitarbeiterInnen nehmen deshalb kontinuierlich an 3-5 Tagen pro Jahr an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Die pädagogische Arbeit im Kinderhaus erfordert von den MitarbeiterInnen ein hohes Maß an Professonalität, innerer Stabilität, Flexibilität und Toleranz. Dadurch ist es möglich, die Betreuung mit Kontinuität zu leisten. Durch die geringe personelle Fluktuation wird eine verlässliche und konstante Beziehungsarbeit gewährleistet.
Zwei Hauswirtschaftskräfte und ein Hausmeister sind im Kinderhaus beschäftigt (Teilzeit) und sorgen somit für Entlastung im hauswirtschaftlichen Bereich unserer Lebensgemeinschaft.
6. Elternarbeit
Die Einbeziehung der Eltern, Geschwister und weiterer Angehöriger sowie ggf. ehemaliger Pflegefamilien ist ein bedeutendes Element unseres pädagogischen Konzepts. Jedoch wird die Kooperation mit den Eltern von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Sie wird u.a. davon abhängig sein, wie es die individuellen Bedürfnisse erfordern, bzw. welche Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Wir streben grundsätzlich an, die Eltern so weit wie möglich und so weit wie von beiden Seiten gewünscht, in unsere Arbeit miteinzubeziehen. Wir verfolgen mit der intensiven Elternarbeit das Ziel, eine Reintegration des Kindes in die Familie zu ermöglichen oder einen Konsens über eine Verselbständigung außerhalb der Herkunftsfamilie zu vereinbaren. Regelmäßige Elternkontakte, Elterngespräche, Hausbesuche etc. und flexible Beurlaubungen über die Wochenenden bzw. in den Ferien werden von uns realisiert.
Die Einbeziehung der Eltern soll über folgende Bereiche/Kontakte realisiert werden:
- periodische Elternkontakte/Beurlaubungen, die jeweils individuell abgesprochen werden, sowie die zeitweilige Betreuung während der Schulferien (sofern möglich/gewünscht)
- aktive Miteinbeziehung der Eltern/Beziehungspersonen in die halbjährlich stattfindenen Hilfeplangespräche des Kindes
- Aktivierung der Eltern in dem schulischen Bereich, z.B. Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen, Schulveranstaltungen etc.
- ca. alle sechs Monate, und darüber hinaus bei zusätzlichem Bedarf, Durchführung von Elterngesprächen im Kinderhaus oder in Form von Hausbesuchen bei den Eltern (soweit die Bereitschaft besteht), u.a. zur Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung (z.B. Rückblick halten, welche positiven und negativen Erfahrungen wurden zu den Zeiten gemacht, als die Kinder ihre Eltern besucht haben usw.)
- Einladung zu unterschiedlichen Familienaktivitäten (vierteljährlich) wie z.B. Frühstück, Wald-Picknick, Spiel- oder Kegelnachmittagen, Wanderungen etc. sowie zu Geburtstagen und Festen im Kinderhaus
- bei Bedarf können an einem Tag eines Besuchswochenendes Eltern-/Familien entlastende Angebote stattfinden. Hierbei werden ganz unterschiedliche Angebote für die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern durch die MitarbeiterInnen des Kinderhauses organisiert und begleitet
Aber auch wenn keine Elternarbeit gewährleistet ist oder zum augenblicklichen Zeitpunkt nicht für sinnvoll und hilfreich erachtet wird, können Kinder im Kinderhaus aufgenommen werden. Die oben beschriebene Zusammenarbeit ist der von uns gewünschte und angestrebte Idealzustand, jedoch für eine Aufnahme in unsere Einrichtung nicht zwingend erforderlich.
7. Freizeitpädagogische Angebote
Durch vielschichtige Angebote des Kinderhauses im freizeit-, erlebnispädagogischen-, sportlichen- und kulturellen Bereich sollen die Kinder animiert werden, ihren Neigungen und Interessen entsprechend, die für jeden einzelnen zur Verfügung stehende Freizeit positiv zu nutzen. Nicht nur allein aus diesem Grund füllen die vom Kinderhausteam durchgeführten freizeitpädagogischen Aktivitäten einen großen zeitlichen Rahmen aus. Wir wollen unter anderem mit diesen Angeboten, vor allem in der Erlebnispädagogik vor Ort, das Selbstvertrauen und die sozialen Kompetenzen der Kinder fördern. Individuellwollen wir auf die Bedürfnisse der Kinder reagieren. Hierzu gehören Einzelaktivitäten und gemeinsame Aktionen, vorrangig am Wochenende und in den Ferien, die in der Regel von zwei MitarbeiterInnen begleitet/ durchgeführt werden. Darüber hinaus sind spontane Freizeitangebote am Nachmittag und/ oder Abend, wie z.B. Fahrradtouren, Schwimmen, Spiele im Wald oder Garten und dergleichen mehr, Komponente unserer Arbeit. Dabei ist uns wichtig, dass Spaß und Freude bei jedem einzelnen stets im Mittelpunkt stehen. In vielen kleinen Schritten soll dadurch, sofern nicht bereits vorhanden, eine lebensbejahende Einstellung erzielt werden. Denn vieles wird auch in schwierigen Situationen heute und in späteren Lebensabschnitten des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen leichter, wenn eine positive Grundeinstellung zum Leben besteht.
Mindestens einmal jährlich wird eine gemeinsame Ferienfahrt vom Kinderhaus angeboten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an öffentlich angebotenen Ferienfreizeiten.
In der unmittelbaren Umgebung des Kinderhauses existieren eine Vielzahl von Freizeitangeboten z.B. im hannoverschen Stadtwald Eilenriede mit zahlreichen Spiel- und Fußballplätzen sowie dem Erlebnishof Wakitu. Ferner sind in der Nähe gut erreichbar: Frei- und Hallenbäder, drei Jugendzentren, Pferdehof, Erlebnis Zoo Hannover, diverse Sportvereine, öffentliche Bücherei, Freizeitheime und ein Stadtteil-Bauernhof.
8. Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen
Aus unserer Erfahrung heraus halten wir es, um eine qualitative pädagogische Arbeit zu leisten, für dringend notwendig, mit anderen Institutionen zu kooperieren. Bei den multiplen Verhaltensauffälligkeiten der Kinder ist es unerlässlich, auf ein Netz verschiedenster Hilfen zurückgreifen zu können. Daher haben wir in den vergangenen Jahren für unsere Betreuungsarbeit ein so genanntes „soziales Netz“ aufgebaut.
Unser Kinderhaus gehört zu den Gründungsmitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Kinderhäuser Hannover plus. Die Arbeitsgemeinschaft wurde 1996 initiiert und dient seit dieser Zeit dem allgemeinen Erfahrungsaustausch, der kollegialen Unterstützung/ Beratung und ist ein Medium für pädagogische, wirtschaftliche und organisatorische Grundsatzfragen kleiner privater Einrichtungen der stationären Jugendhilfe im Raum Hannover.
Unser Kinderhaus ist Mitglied im Verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK e.V.). Darüber hinaus ist unsere Einrichtung Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung (DGfPI) e.V., der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und dem Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET). Sowohl die IGfH als auch die DGfPI und der AFET fördern u.a. einen professionellen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Institutionen sowie die multiprofessionelle Kooperation (Vernetzung).
Um eine
ständige fachliche Auseinandersetzung und Begleitung für den pädagogischen
Alltag zu ermöglichen, findet für das Kinderhausteam 14-tägig externe Supervision statt.
Weiterhin besteht eine intensive Zusammenarbeit mit den Schulen und den dortigen Lehrkräften der Kinder.
Zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und unserem Kinderhaus streben wir gleichfalls eine intensive Zusammenarbeit an und nicht nur allein deshalb, weil wir die Arbeit mit dem Kind als einen gemeinsamen Auftrag verstehen. Ein regelmäßiger Austausch ist die Grundlage vertrauensvoller und kooperativer Arbeit.
9. Kinder- und jugendpsychiatrische/ psychotherapeutische Hilfen
Insbesondere bei frühdeprivierten Kindern oder einer psychischen/seelischen Beeinträchtigung, ist eine enge fachliche Zusammenarbeit mit dem Bereich der kinder- und jugendpsychiatrischen Hilfen (Sozialpsychiatrisches Zentrum auf der Bult) erforderlich. Psychotherapeutische Angebote sind jedoch keine Regelangebote; sie werden nur bei Bedarf von externen Fachkräften durchgeführt. Sofern Psychotherapie, kinder- und jugendpsychiatrische Hilfen oder Beratung angezeigt ist, können wir dies über Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie niedergelassenen PsychotherapeutInnen gewährleisten. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die zuständige Krankenkasse der Kinder.
Weitere spezifische therapeutische Maßnahmen, wie z.B. das heilpädagogische Reiten, Spiel- und Gestalttherapie etc. können ebenfalls extern angeboten werden, sind jedoch nicht im Entgelt enthalten und müssen in Abstimmung mit den jeweiligen Kostenträgern im Hilfeplan (gemäß § 36 SGB VIII) aufgenommen und zusätzlich berechnet werden.
10. Grundsätzliche Gedanken zum Pädagogischen Konzept und der Realisierung
Das Kinderhaus Amthor versteht sein Betreuungsangebot als eine Alternative zur stationären klassischen Heimunterbringung.
Aufgrund der kleinen Einheit von nur sieben Plätzen im Kinderhaus und der sich dadurch ergebenen überschaubaren „familiären Struktur“, ist das Beziehungsgeflecht innerhalb des Kinderhauses unser primärer Ausgangspunkt bei all unseren Überlegungen und Handlungen. Durch wachsende, tragfähige und verlässliche Beziehungen sollen sich Vertrauensverhältnisse bilden, die in ein angst- und spannungsfreies Klima übergehen und zu einer psychosozialen Stabilisierung des jungen Menschen führen sollen.
Die Erziehung sowie die individuelle Förderung und Stärkung der Identität der Kinder wird durch ein strukturiertes und pädagogisch reflektiertes Alltagsleben ermöglicht. Dabei kommt, wie bereits erwähnt, der Entwicklung von Beziehungen im Zusammenleben als „Lebensgemeinschaft auf Zeit“ eine besondere Bedeutung zu. Wir vertreten hierbei die Auffassung, dass durch unseren übersichtlichen Rahmen und den konstanten Beziehungen eine Hilfe und Förderung, gerade für die Kinder, die schon mehrere und oft tragische Beziehungsabbrüche erlebt haben, realisiert werden kann.
Wir sind bereit und in der Lage, um die ganzheitliche Entwicklung der Kinder zu fördern, das Kind auch bei der Beschäftigung/Verarbeitung mit unangenehmen und/oder angstbesetzten Themen, wie z.B. Misshandlungen, Missbrauch, Vernachlässigungen zu begleiten.
Durch den intensiven Bezugsrahmen, den unser Kinderhaus bietet, versuchen wir natürliche kindliche Bedürfnisse zu befriedigen und die hemmenden Einflüsse der Vergangenheit abzuschwächen, damit die Kinder wieder Lust und Freude am Leben gewinnen können.
In unserem Kinderhaus brauchen nur einmal wöchentlich oder in Ausnahmesituationen wie z.B. bei Urlaub, Fortbildung oder Krankheit Nachtbereitschaften durch die externen MitarbeiterInnen übernommen werden, da der Kinderhausleiter mit den Kindern zusammen wohnt und lebt und deshalb in der Regel immer als erreichbarer Ansprechpartner zur Verfügung steht.
An den Besuchswochenenden oder Ferienbeurlaubungen, die die Kinder ggf. bei ihren Eltern oder anderen Beziehungspersonen verbringen, gewährleisten wir ständige Erreichbarkeit durch Rufbereitschaft (Mobiltelefon), so dass in familiären Krisen und/oder vorzeitigen Abbrüchen der Besuche Kontakt mit einem/r MitarbeiterIn aufgenommen werden kann.
Zu den täglich besonders betreuungsintensiven Zeiten (13.30-20.30 Uhr) sind jeweils mindestens zwei pädagogische MitarbeiterInnen im Kinderhaus tätig. Dies kann realisiert werden, weil es für den Kinderhausleiter keine festen Arbeitszeiten- und daher keine geregelte 40 Stundenwoche gibt. Dadurch ist es auch möglich, flexible und nach dem aktuellen Bedarf ausgerichtete Einsatzzeiten zu leisten, die nicht durch Dienstpläne eingegrenzt sind.
Zu unserem Angebot gehört weiterhin, sofern die Situation es erfordert, eine vorübergehende Begleitung und Betreuung am Schulunterricht des Kindes. Wir wollen damit dem Kind spezielle Hilfen anbieten und gleichzeitig vermeiden, dass aufgrund von Ängsten, Verweigerungen, massiven Störungen des Unterrichts etc., die weitere Beschulung im Klassenverband in Frage gestellt werden muss.
Wöchentliche Teamgespräche, 14-tägig Supervisionssitzungen, kontinuierliche „Fall“-beratungen und Evaluationen mit unterschiedlichen Adressaten (Kinder/Jugendliche, Eltern/Familienangehörige, Jugendamt/KSD, Schule und TherapeutInnen) sollen dazu beitragen, dass wir unsere pädagogische Arbeit kontinuierlich reflektieren.
Das mit dieser Konzeption vorgestellte Betreuungs- und Beziehungsangebot, in seiner offenen, vertrauensvoll ausgerichteten Atmosphäre, verstehen wir auch als eine Form von „heilendem Milieu“, in dem die Kinder wieder zu sich finden können, als Mensch ernst genommen werden und verlässliche Hilfe erhalten. Zu unserem erzieherischen Auftrag gehört gegenseitige Akzeptanz genauso wie emotionale Zuwendung und Humor. Wir wollen mit Spaß und Freude am Leben der Kinder teilnehmen.
Von großer Relevanz ist, dass unser pädagogisches Konzept noch stets genügend Handlungsspielräume offen lässt, damit wir undogmatisch und bedarfsgerecht auf die Besonderheiten und Bedürfnisse der uns anvertrauten Kinder reagieren können. Jeder Tag ist für uns eine neue Herausforderung und Chance zugleich, die wir gerne annehmen.
Selbstverständlich kochen auch wir nur mit Wasser, sind nicht allwissend und haben auch nicht für jedes Problem ein Patentrezept parat. Wir sind aber stets bemüht, nach ganz individuellen Lösungsmöglichkeiten zu suchen und können dabei aufgrund einer über 20-jährigen pädagogischen Erfahrung und einer soliden interinstitutionellen Kooperation auf ein breites Spektrum von Hilfs- und Förderungsmöglichkeiten zurückgreifen.
Hannover, im Mai 2011
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Zusätzlich zu diesem pädagogischen Konzept haben wir eine detaillierte Leistungsbeschreibung erstellt, in der wir das Betreuungsangebot im Kinder- & Jugendhaus zusammengefasst haben und dabei eine konkrete Aufschlüsselung über Leistungsangebot und Leistungsumfang dokumentieren. Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne eine aktuelle Beschreibung unseres stationären Jugendhilfeangebots zur Verfügung.
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